Gesetzesänderung soll Vernichtung von Neuwaren erschweren

  10 Februar 2020    Gelesen: 797
Gesetzesänderung soll Vernichtung von Neuwaren erschweren

Umweltministerin Svenja Schulze prangert eine „Wegwerfmentalität“ im Onlinehandel an. Das Kabinett soll am Mittwoch eine Gesetzesänderung beschließen.

Die Bundesregierung will gegen die massenhafte Vernichtung unbeschädigter Neuwaren durch den Onlinehandel vorgehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kündigte in der „Bild am Sonntag“ dazu eine Gesetzesänderung an, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden solle. Vorgesehen ist demnach eine „Obhutspflicht“ des Handels.

„In Teilen des Onlinehandels grassiert derzeit eine regelrechte Wegwerfmentalität“, sagte Schulze der Zeitung. Einige Händler würden mit ihrem Verhalten dafür sorgen, dass Hosen, Schuhe oder Spielzeug nie eine Kundin sehen, sondern direkt im Müllcontainer landen. „Das ist eine enorme Ressourcenverschwendung, die schädlich für die Umwelt ist, volkswirtschaftlich fatal und auch respektlos gegenüber den Herstellern“, kritisierte die Umweltministerin.

„Dagegen schieben wir nun einen Riegel vor und werden die Vernichtung neuwertiger, voll funktionsfähiger Ware untersagen“, kündigte Schulze an. Erreicht werden soll dies durch eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Für Versandhändler ist es oft billiger, nicht verkaufte Waren zu vernichten als sie länger einzulagern. Hinzu komme, dass von etwa im Jahr 2018 insgesamt 490 Millionen zurückgeschickten Artikeln mehr als 20 Millionen gar nicht erst zurück in den Verkauf gehen würden, hieß es in dem Bericht weiter.

Die „BamS“ verwies auf Recherchen der Umweltorganisation Greenpeace vom Dezember, wonach allein im Logistikzentrum Winsen des Online-Handelskonzerns Amazon jede Woche eine Lkw-Ladung Neuware in die Verschrottung gegeben werde.

faz.net


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