Um eine konkrete Ansteckungsgefahr mit Covid-19 abzuwehren, dürfen hessische Schulen auch ohne Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu drastischen Maßnahmen greifen. Darauf weist das Kultusministerium die Schulleitungen hin. Sie dürfen Schüler und Lehrer, bei denen sie ein Infektionsrisiko vermuten, vom Unterricht ausschließen und aus „besonderen Gründen“ auch einzelne Klassen oder die ganze Schule bis zu einem Tag lang schließen. Voraussetzung ist, dass die akute Gefahr „durch Hinweise belegt“ und eine Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt nicht kurzfristig möglich ist.
Im durch die Corona-Epidemie stärker betroffenen Italien sind die Schulen seit Donnerstag bis zum 15. März flächendeckend geschlossen. Ob es auch in Deutschland so weit kommt, ist noch nicht abzusehen. Das hessische Kultusministerium weist die Schulen darauf hin, dass laut Infektionsschutzgesetz zunächst den Gesundheitsbehörden die Befugnis zum Schließen von Gemeinschaftseinrichtungen zukommt. In der Regel entscheide somit das örtliche Gesundheitsamt aufgrund eines medizinischen Befunds über den Ausschluss von Schülern oder Lehrern und das Schließen einer Schule.
Aus reiner Vorsicht dürfen Schüler allerdings nicht dem Unterricht fernbleiben. Sofern eine Schule nicht geschlossen werde, bestehe Schulpflicht, heißt es im Schreiben des Ministeriums an die Schulleitungen. Diese sollen die Eltern dahingehend beraten, dass sie ihre Kinder nur dann bei der Schule entschuldigen, wenn sie einen begründeten und mit einem Arzt besprochenen Verdacht auf eine Infektion haben. Medizinisch abgeklärt werden müssten insbesondere Fälle, in denen Schüler oder Lehrer grippeähnliche Symptome zeigen oder sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer Person hatten, die das getan hat.
Eltern tragen Stornokosten
Ob Klassen- oder Kursfahrten abgesagt werden, sollen die Schulleitungen in Absprache mit den Lehrern entscheiden. Dabei sollen sie die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amts und des Robert-Koch-Instituts berücksichtigen. In jedem Fall seien Fahrten in italienische Regionen wie die Lombardei und Venetien oder benachbarte Gebiete „angesichts der dynamischen Entwicklung bei der Verbreitung des neuartigen Coronavirus kritisch zu betrachten“. Wird eine Fahrt abgesagt und keine Versicherung einspringt, so haben die Eltern die Stornokosten zu tragen.
Die Lehrkräfte sollen die Schüler überdies erinnern, sich an die grundsätzlichen Hygieneregeln zu halten, also daran, sich häufig und gründlich die Hände zu waschen, in Papiertaschentücher zu niesen und zu husten, Berührungen zu vermeiden und auf Abstand zu erkrankten Mitschüler zu gehen.
Besondere Vorkehrungen sind wegen des bevorstehenden Landesabiturs zu treffen: Vom 19. März bis zum 2.April werden in Hessen die Klausuren geschrieben. Wie ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage sagte, ist momentan davon auszugehen, dass die schriftlichen Prüfungen wie geplant stattfinden. In den nächsten Tagen würden die Direktoren informiert, was sie nach aktuellem Stand bei der Organisation unter den Bedingungen der Corona-Epidemie zu beachten haben. Unter anderem sollen die Schulen vorbereitet sein für den Fall, dass sich kurz vor oder während der Prüfungen, die in den jeweiligen Fächern hessenweit parallel und mit denselben Aufgaben stattfinden, an einzelnen Schule ein Verdachtsfall auf Corona ergibt.
faz.net
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