“Ich weiß, dass es hier Unzufriedenheit gibt der einzelnen Kraftwerksbetreiber”, sagte der CDU-Politiker bei der ersten Beratung des Kohleausstiegsgesetzes am Freitag im Bundestag. “Wir werden auch hier versuchen, eine gemeinsame und von allen akzeptierte Regelung zustande zu bringen.”
Die Betreiber von Steinkohle-Meilern, zu großen Teilen Kommunen, beklagen eine Benachteiligung im Gesetz. Zunächst seien mit den Braunkohle-Ländern und Kraftwerksbetreibern Regelungen und Entschädigungen vereinbart worden, die Steinkohle habe sich dann danach richten müssen. Während das letzte Braunkohle-Kraftwerk spätestens 2038 vom Netz muss, muss die letzte Steinkohle-Anlage schon 2033 abgeschaltet werden. Anders als bei der Braunkohle soll es nach 2026 keine Entschädigungen mehr geben. Betreiber kritisieren zudem, die Hilfen für eine Umrüstung auf Gas seien zu gering. Gerade in diesem Punkt gelten Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren als gut möglich.
Das Kohleausstiegsgesetz war im Rahmen des Klimapakets entlang von Empfehlungen einer Regierungskommission geschrieben worden. Es enthält konkrete Abschaltdaten für Braunkohle-Meiler und einen Ausstiegsplan für die Steinkohle. Die Braunkohle-Konzerne sollen insgesamt 4,35 Milliarden Euro an Entschädigungen erhalten. Für Steinkohle-Kraftwerke könnten sich die Stilllegungsprämien bis 2026 auf bis zu zwei Milliarden Euro belaufen. Um soziale Härten für die Beschäftigen in Kraftwerken und im Tagebau abzufedern, stellt der Bund bis zu fünf Milliarden Euro in Aussicht. Im Zuge des Kohleausstiegs ist den betroffenen Regionen für den Strukturwandel über die Jahre zudem 40 Milliarden Euro zugesagt worden.
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