Noch im Laufe des Dienstag werde das Kabinett die am Sonntagabend vom Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen auf den Weg bringen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters aus Regierungskreisen. Statt die Kabinettssitzung am Mittwoch abzuwarten, solle der entsprechende Gesetzentwurf im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen werden. Mit der Gesetzesregelung wird die Bundesregierung zu einer Verordnung ermächtigt, mit der sie voraussichtlich bereits im April die Hürden für Kurzarbeit verringern kann. Vorher muss der Bundestag im Schnellverfahren noch zustimmen.
Geplant ist, dass ein Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen kann, wenn ein Zehntel der Belegschaft von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist. Derzeit muss es ein Drittel sein. Zudem werden die Unternehmen entlastet, indem die Bundesagentur für Arbeit neben dem Kurzarbeitergeld ab dem ersten Tag auch die Sozialausgaben für die Kurzarbeiter übernimmt.
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