Das geht aus einem Antrag der zuständigen Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen Union und SPD sowie den Grünen hervor. Betroffene Unternehmen dürften keinerlei Dividenden, Boni oder Sonderzahlungen etwa in Form von Aktienpaketen neben dem Festgehalt für ihre Organe ausgeben. Dies solle für die gesamte Dauer der Unterstützungsmaßnahmen gelten, hieß es.
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