Anlass für den Antrag ist eine Formulierung in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch verlesen hatte. Dabei ging es um einen Beweisantrag, der sich mit der Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Vernichtung von Akten beschäftigte. Das Gericht hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die betreffenden Akten seien erst "nach der letzten Straftat der Angeklagten" vernichtet worden.
Wäre das Gericht unbefangen, dann hätte es anders formulieren müssen, sagte Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke. Das Gericht hätte zum Ausdruck bringen müssen, dass noch keine Straftat feststehe, sondern bisher nur eine "Hypothese" und eine "vorläufige Beweiswürdigung" möglich sei. So aber müsse sein Mandant annehmen, dass das Gericht bereits davon ausgehe, er habe die vorgeworfene Straftat tatsächlich begangen.
Wohlleben ist angeklagt, weil er die Mordwaffe vom Typ Česká beschafft haben soll, mit der die mutmaßlichen NSU-Terroristen neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet haben sollen. Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und muss sich als mutmaßliche Mittäterin verantworten.
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