Huawei-Managerin erleidet Rückschlag vor kanadischem Gericht

  28 Mai 2020    Gelesen: 815
Huawei-Managerin erleidet Rückschlag vor kanadischem Gericht

Ein kanadisches Gericht sieht die Bedingungen für eine Auslieferung der Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou an die USA erfüllt. Entschieden ist die Überstellung damit jedoch noch nicht.

Die seit einem Jahr in Kanada im Hausarrest festgehaltene Finanzchefin des chinesischen Konzerns Huawei, Meng Wanzhou, hat im Rechtsstreit um ihre Auslieferung in die USA eine Niederlage erlitten. Eine Richterin am Supreme Court of British Columbia in Vancouver wies Mengs Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens ab. Vielmehr sei ein wichtiges Kriterium für eine Auslieferung in die USA erfüllt.

Die Huawei-Finanzchefin und Tochter des Unternehmensgründers Ren Zhengfei war im Dezember 2018 auf Betreiben der US-Behörden in Vancouver festgenommen worden. Die US-Regierung wirft ihr Bankbetrug im Zusammenhang mit der Umgehung der Sanktionen gegen Iran vor. Bei einer Verurteilung in den USA könnte ihr eine lange Haftstrafe drohen. Meng und Huawei weisen die Anschuldigungen zurück.

Das Gericht folgte nun der Argumentation der Staatsanwaltschaft und entschied, dass die Betrugsvorwürfe der USA auch in Kanada einen Straftatbestand erfüllten. Das ist nach kanadischem Recht eine wichtige Voraussetzung für eine Auslieferung in die USA. Mengs Anwälte hatten dagegen argumentiert, die mutmaßlichen Taten seien in Kanada nicht strafbar. Ein Urteil über die Schuld oder Unschuld Mengs ist das Urteil jedoch nicht.
Sie können gegen die Gerichtsentscheidung jedoch noch Berufung einlegen. Der Fall ist zugleich ein Politikum im Dauerstreit zwischen den USA und China. Die US-Regierung hat Huawei in mehreren Fällen angeklagt, sie wirft dem Konzern auch Industriespionage und andere Vergehen vor.

Huawei teilte nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters mit, man sei von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht und erwarte, dass Kanadas Justizsystem letztlich Mengs Unschuld beweisen werde.

spiegel


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