AfD begrüßt Urteil gegen Seehofer

  09 Juni 2020    Gelesen: 758
AfD begrüßt Urteil gegen Seehofer

Das Bundesinnenministerium will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts künftige Veröffentlichungen auf seiner Homepage kritisch prüfen. Die Richter hatten beanstandet, dass auf der Internetseite des Ministeriums ein Interview von Ressortchef Seehofer mit Kritik an der AfD erschienen war. Die AfD begrüßte das Urteil.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Krings, bedauerte, dass man auf der Homepage des Hauses nicht mehr „über die Gesamtpersönlichkeit des Ministers“ informieren dürfe. Krings begrüßte aber, dass das Gericht in aller Klarheit festgestellt habe, dass auch ein Minister am politischen Meinungskampf teilnehmen könne – und zwar auch mit pointierten Äußerungen. Es bleibe möglich, eine Partei oder Fraktion als „schäbig“ oder „staatszersetzend“ zu bezeichnen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte einer Klage der AfD gegen Innenminister Seehofer stattgegeben. Dieser hatte 2018 ein Interview mit kritischen Äußerungen über die Partei auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dies beanstandeten die Richter, nicht aber das Gesagte.

Der AfD-Vorsitzende Meuthen lobte das Karlsruher Urteil als – so wörtlich – wichtigen Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland. Die Richter hätten festgestellt, dass Seehofer keine Regierungsressourcen nutzen dürfe, um die Opposition zu diffamieren.


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