Verfassungsschutz beobachtet Brandenburg-AfD

  15 Juni 2020    Gelesen: 507
Verfassungsschutz beobachtet Brandenburg-AfD

Erstmals wird ein kompletter AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft. Das hat das ntv/RTL-Hauptstadtstudio aus Kreisen der Landesregierung erfahren.

Der Landesverband der AfD in Brandenburg wird im Laufe des Tages als Beobachtungsobjekt für den Landesverfassungsschutz eingestuft. Dies erfuhr das ntv/RTL-Hauptstadtstudio aus gut unterrichteten Kreisen der Landesregierung in Potsdam. In einer gemeinsamen Presseunterrichtung wollen sich Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen und Verfassungsschutzchef Jörg Müller am Mittag in Potsdam zu den Details äußern.

Damit stehen dem Verfassungsschutz in Brandenburg weitreichende nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung, um Organe und Funktionsträger der AfD in Brandenburg zu beobachten. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Brandenburger Landtages wurde bereits am Freitag dazu informiert.

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Geführt wurde der Landesverband in der Zeit zwischen November 2017 und Mitte Mai 2020 von Andreas Kalbitz. Dessen AfD-Mitgliedschaft wurde jedoch am 15. Mai vom Bundesvorstand der Partei für nichtig erklärt, weil Kalbitz beim Parteieintritt seine frühere Mitgliedschaft in der Neonazi-Organisation Heimattreue Deutsche Jugend und seine frühere Parteimitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen hatte. Kalbitz war Teil des inzwischen aufgelösten Parteinetzwerks "Der Flügel", der im März 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde.

Trotz der Auflösung bleibt die Partei im Fokus des Inlandsgeheimdienstes. Auf Landesebene hat etwa der niedersächsische Verfassungsschutz Ende Mai Teile der AfD als rechtsextrem eingestuft. Dabei gehe es um noch vorhandene "Flügel"-Strukturen in Niedersachsen, sagte damals Innenminister Boris Pistorius. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz im März den "Flügel" als rechtsextremistisch eingestuft hatte, habe Niedersachsen einen entsprechenden völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss, der diesem zugerechnet wird, zum Beobachtungsobjekt bestimmt. Wie der NDR berichtete, geht der Verfassungsschutz davon aus, dass 20 Prozent der AfD-Mitglieder in Niedersachsen diesem Teil zuzurechnen sind.

Quelle: ntv.de, bdk


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