Man brauche Klarheit und Rechtssicherheit, sagte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Rehlinger, nach einer Telefonkonferenz mit ihren Kollegen. Derzeit seien die Positionen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich.
Das Bundesverkehrsministerium hatte vor einer Woche eingeräumt, dass die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind. Grund dafür sei ein fehlender Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage. 14 von 16 Bundesländern wenden deshalb anstelle des neuen Bußgeldkatalogs wieder den alten an. In einer Novelle werden die umstrittenen Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 bzw. 26 Kilometern pro Stunde vorausichtlich wieder zurückgenommen.
deutschlandfunk
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