Das Recht hätten sie, wenn die Arbeitnehmer Urlaub in einem Risikogebiet gemacht hätten oder von einem kritischen Kontakt wüssten, sagte Christoph Legerlotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Deutschlandfunk (Audiolink). Auch in solchen Fällen könnten die Beschäftigten zwar den Test verweigern. Das Unternehmen habe dann aber die Möglichkeit, auf die Arbeitsleistung zu verzichten und müsse dann auch keinen Lohn zahlen.
Auskunftspflicht über Urlaube in Risikogebieten
Legerlotz betonte, Mitarbeiter hätten eine Auskunftspflicht, wenn sie positiv getestet worden oder in ein Risikogebiet gereist seien. Zwar gehe die Gesundheit den Arbeitgeber generell ebensowenig an wie ein Urlaubsziel. Eine Pandemie sei aber keine individuelle Erkrankung und könne für ein ganzes Unternehmen existenzgefährdend werden.
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