ManCity erhält harte Verweise

  29 Juli 2020    Gelesen: 1015
  ManCity erhält harte Verweise

Es ist ein unschöner Zwiespalt: Der englische Fußballklub Manchester City missachtet laut des Sportgerichtshofs die Uefa-Untersuchung gegen sich, gleichzeitig ist ein Freispruch die logische Konsequenz. Einigen Liga-Konkurrenten gefällt das Urteil gar nicht, sie protestieren.

Der englische Fußball-Spitzenklub Manchester City hat nach Auffassung des Internationalen Sportgerichtshofes Cas die Uefa-Untersuchung wegen angeblicher Verstöße gegen das Financial Fair Play (FFP) "eklatant" missachtet. Der europäische Fußballverband habe allerdings nicht nachweisen können, dass City Gelder der Klubbesitzer als Sponsoreneinnahmen getarnt hat. Dies geht aus dem 93-seitigen begründeten Urteil hervor, das der Cas veröffentlichte.

Am 13. Juli hatte der Sportgerichtshof die durch die Uefa verhängte zweijährige Europapokalsperre gegen die Skyblues aufgehoben. Auch wurde die ursprüngliche Geldbuße von 30 auf 10 Millionen Euro reduziert. Doch auch diese Summe kennzeichne "einen schweren Verstoß" des Klubs, der mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Uefa-Untersuchungskommission gezeigt habe, begründete der Cas.

Bei der Anklage wegen angeblicher Verschleierung von Eigenkapitalfinanzierung sei hingegen kein schwerwiegenderer Verstoß festzustellen gewesen, und "auf der Grundlage der Beweise kann das Gremium nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass eine verschleierte Finanzierung an City gezahlt wurde". Dem Klub wurde vorgeworfen, den Wert der Einnahmen der emiratischen Sponsoren Etisalat und Etihad Airways absichtlich überhöht zu haben, um die FFP-Bestimmungen zu erfüllen.

Neun Klubs reichen Beschwerde ein

Die Uefa leitete ihre Untersuchung ein, nachdem das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" eine Reihe von E-Mails veröffentlicht hatte, die sich auf die Finanzen der Citizens im Jahr 2018 bezogen. Der Cas wies darauf hin, dass Zeugenaussagen von leitenden Angestellten des Klubs sowie ein Brief von Klubboss Scheich Mansour - die alle dem Cas, nicht aber der Uefa während des ersten Prozesses zur Verfügung gestellt wurden - das ursprüngliche Urteil des Kontinentalverbandes zugunsten des Vereins hätten beeinflussen können.

"Die angefochtene Entscheidung ist daher nicht per se falsch, sondern, zumindest bis zu einem gewissen Grad, eine Folge der Entscheidung von Manchester City, die relevantesten Beweise, die dem Verein zur Verfügung stehen, erst im vorliegenden Berufungsverfahren vor dem Cas vorzulegen", urteilte das Gericht. Der Cas hielt auch fest, dass der Fall durch das Drängen der Uefa, die Berufung vor Beginn der Champions-League-Saison 2020/21 abzuschließen, beeinflusst wurde. Das Gericht habe deswegen auf die Forderung nach mehr Beweismitteln verzichtet.

Neun Premier-League-Klubs (Arsenal, Burnley, Chelsea, Leicester, Liverpool, Manchester United, Newcastle, Tottenham und Wolverhampton) reichten bei der Uefa einen Antrag ein, City nicht am Europapokal teilnehmen zu lassen, wenn vor Beginn der Saison 2020/21 kein Urteil gefällt worden sei.

Quelle: ntv.de, ara/sid


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