Es geht unter anderem um die Frage, ob Kunden auch dann noch Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie ihr Auto nach Bekanntwerden des Skandals 2015 gekauft haben. Außerdem will der BGH klarstellen, ob auch Käufer Geld verlangen können, deren Auto schon vollständig abgenutzt war, oder die es durch ein Software-Update aufgerüstet haben.
In einem Grundsatzurteil hatte der BGH bereits Ende Mai entschieden, dass der VW-Konzern Käufern manipulierter Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Dafür muss aber das Auto zurückgegeben werden. Außerdem werden die gefahrenen Kilometer auf die Entschädigungssumme angerechnet.
deutschlandfunk
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