Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.
Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für etwa 10.000 noch offene Verfahren.
Weitere Fälle
Die Richter verkündeten noch weitere Diesel-Urteile. Daraus ergibt sich, dass VW erfolgreichen Klägern zusätzlich zum Schadenersatz keine sogenannten Deliktszinsen auf das in das Auto gesteckte Geld zahlen muss (Az. VI ZR 354/19, VI ZR 397/19) – eine für den Konzern wichtige Entscheidung. Der Autobauer schweigt zur gesamten Größenordnung. Aber der BGH-Anwalt von VW hatte gesagt, dass es wegen der großen Zahl an Verfahren um sehr viel Geld gehe.
Außerdem steht nun fest, dass Vielfahrer unter Umständen gar kein Geld mehr bekommen. Das kann vorkommen, wenn durch die Anrechnung der gefahrenen Kilometer die Schadenersatz-Summe völlig aufgezehrt ist. Nach Auskunft von Volkswagen haben aber nur vergleichsweise wenige Leute mit älteren Autos geklagt (Az. VI ZR 354/19).
„Dieselgate“
Wegen massenhafter Diesel-Abgasmanipulationen gerieten in Deutschland unter anderem der Volkswagen-Konzern und seine Tochter Audi ins Visier der Strafverfolger. Die Volkswagen AG hatte im September 2015 auf Druck der amerikanischen Behörden zugegeben, die Abgas-Software bestimmter Dieselmotoren so eingestellt zu haben, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Schadstofftests.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen entsprechender Verdachtsmomente auch beim japanischen Autohersteller Mitsubishi.
sputniknews
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