Der Innenminister befindet sich derzeit auf einer Reise durch die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien. Mit den Regierungen der drei Länder will er über vereinfachte Abschiebungen ihrer Staatsbürger reden. Bei neu ankommenden Flüchtlingen sind für die deutschen Behörden fehlende Pässe ein Problem. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hatten 77 Prozent der von der Bundespolizei im Januar kontrollierten Flüchtlinge keine gültigen Ausweispapiere. De Maizière wird mit den drei Ländern daher über das Ausstellen von Ersatzdokumenten sprechen.
Die Bundesregierung plant zudem, die drei nordafrikanischen Länder als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Auch dadurch sollen Menschen aus diesen Ländern leichter abgeschoben werden können. Die Bürger dieser Staaten haben in Deutschland kaum Aussicht auf Asyl.
Nach Angaben der Bundesregierung wurde im vergangenen Jahr nur knapp ein Prozent der Flüchtlinge aus Algerien als Asylbewerber anerkannt, bei Marokko lag die Quote bei 2,3 Prozent. Bei Tunesiern gab es gar keine Anerkennung.
De Maizière zeigte sich zuversichtlich, bei seinen Gesprächen in Marokko Fortschritte zu erzielen. "Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, die Rücknahme zu beschleunigen", sagte er. Der Innenminister verwies auf die steigende Zahl von in den vergangenen Monaten nach Europa geflohenen Marokkanern und der hohen Zahl von marokkanischen Staatsbürgern, die sich bei ihrer Ankunft als syrische Bürgerkriegsflüchtlinge ausgeben.
Auch sehe das Land durch die Übergriffe durch Nordafrikaner in der Kölner Silvesternacht seine "Reputation schwer in Mitleidenschaft gezogen", sagte de Maizière. "Deswegen glaube ich, dass die Bereitschaft zur Beschleunigung der Verfahren jetzt gut ist."
Menschenrechtler sehen die Bedingungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsländer von Marokko, Algerien und Tunesien nicht gegeben. In Algerien werden nach Angaben von Amnesty International in mehreren Kasernen geheime Gefängnisse unterhalten. Dort sollen Menschen regelmäßig schwer gefoltert werden. Von Gerichten werden Angeklagte in dem Land auch weiterhin zur Todesstrafe verurteilt, auch wenn diese 1993 ausgesetzt wurde. 2012 wurden 153 Todesurteile gesprochen, 2013 waren es 40.
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