Operatives Hauptquartier traf eine Entscheidung über eine weitere Lockerung der Quarantäne

  05 September 2020    Gelesen: 539
  Operatives Hauptquartier traf eine Entscheidung über eine weitere Lockerung der Quarantäne

Das operative Hauptquartier unter dem Ministerkabinett von Aserbaidschan traf eine Entscheidung über eine weitere Lockerung der Quarantäne

Infolge vorbeugender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung eines speziellen Quarantänesystems in der Republik Aserbaidschan und aufgrund des verantwortungsvollen Verhaltens der Bürger wurde die Ausbreitung der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) begrenzt und die Anzahl der Infektionen verringert.

Ab dem 5. August wurden einige Beschränkungen aufgehoben und Minderungsmaßnahmen in Städten und Regionen, in denen ein striktes Quarantäneregime besteht, sowie im ganzen Land aufgehoben.

Nach den Informationen, die Azvision.az vom operativen Hauptquartier des Ministerkabinetts gemäß der hygienisch-epidemiologischen Situation übermittelt wurde, wurde beschlossen, ab 8.00 Uhr am 8. September 2020 in den folgenden Bereichen zusätzliche Minderungsmaßnahmen zu ergreifen:

- In Übereinstimmung mit den einschlägigen Quarantäneregeln und während der „Coronavirus (COVID-19) -Pandemie des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan dürfen öffentliche Verpflegungsbetriebe bis 00:00 Uhr Dienstleistungen in öffentlichen Verpflegungsbetrieben erbringen.
(Es sei darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit der gesundheitlich-epidemiologischen Situation beschlossen wurde, in einigen Gebieten ab 00:00 Uhr am 8. September zusätzliche Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.)

- Reisebeschränkungen von und nach Baku, Sumgayit und Absheron werden aufgehoben (mit Ausnahme von Intercity- und Inter-Distrikt-Personentransportierung).
(Es sei darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit der gesundheitlich-epidemiologischen Situation beschlossen wurde, in einigen Gebieten ab 00:00 Uhr am 8. September zusätzliche Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.)

- An öffentlichen Orten, einschließlich Straßen, Boulevards, Parks und anderen Orten, dürfen sich Einzelpersonen (ausgenommen nahe Verwandte, dh Eltern, Großeltern, Kinder und Geschwister) nicht in Gruppen von mehr als 10 Personen versammeln. Die neue Entscheidung tritt am 8. September 2020 in Kraft.
(Es sollte beachtet werden, dass es zuvor verboten war, sich in Gruppen von mehr als 5 Personen zu versammeln.)

 

 


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