Laut Azvision.az hat Sputnik Aserbaidschan das Haus gefilmt, in dem sich der Vorfall ereignete.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft des Bezirks Goranboy gegen Artikel 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Vereinigung), Artikel 120.2.4 (vorsätzlicher Mord mit besonderer Grausamkeit durch eine Gruppe von Komplizen), 120.2 verstoßen hat. Strafverfahren wurden gemäß Artikel 7 (vorsätzlicher Mord an zwei oder mehr Personen), 120.2.12 (vorsätzlicher Mord mit der Absicht, nationalen, rassistischen, religiösen Hass oder Feindschaft anzuregen), 100.2 (aggressive Kriegsführung) und anderen eingeleitet.
Notwendige Ermittlungsmaßnahmen sind im Gange.
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