Facebook erhebe von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten und ermögliche durch die Bildung von Nutzerprofilen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Geprüft werden müsse, "ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden", betonte die Behörde.
Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstießen. In einer Mitteilung des Bundeskartellamts heißt es dazu: "Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen."
Facebook sieht sich im Recht
Das Kartellamt führe das Verfahren in engem Kontakt unter anderem mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbänden und der EU-Kommission. Es wurde gegen die US-Muttergesellschaft von Facebook, deren irische Tochter und die Facebook Germany GmbH eingeleitet. Letztere finanziert den Betrieb des Portals in Deutschland.
Eine Facebook-Sprecherin sagte auf Anfrage: "Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten."
Erst am Montag hatte das Landgericht Berlin Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 100.000 Euro verurteilt. Auch dabei ging es um die Nutzerbedingungen, konkret um die Nutzungsrechte des Unternehmens an den Inhalten seiner Nutzer. Facebook hat die fraglichen Regelungen mittlerweile geändert, aber nicht rechtzeitig. Man werde das Bußgeld zahlen, sagte eine Sprecherin nach Bekanntwerden des Urteils.
Quelle : spiegel.de
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