Gerichtsurteil: VW muss Autos mit Betrugssoftware nicht zurücknehmen

  02 März 2016    Gelesen: 682
Gerichtsurteil: VW muss Autos mit Betrugssoftware nicht zurücknehmen
Die von der Abgasaffäre betroffenen Autos muss VW nicht zurücknehmen, urteilte das Landgericht Bochum. Ein Tiguan-Fahrer hatte geklagt. Der Kunde könnte aber trotzdem ein neues Fahrzeug bekommen.
Die Software-Manipulationen im VW-Abgasskandal rechtfertigen nach Auffassung des Landgerichts Bochum keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben.

Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgasaffäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Ein Stammkunde eines Autohauses aus der Ruhrgebietsstadt hatte auf Rücknahme seines knapp ein Jahr alten und rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. Im konkreten Fall gab es noch keine Entscheidung.
Der Richter verwies in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass der Kläger den VW Tiguan "ohne Einschränkung" nutzen könne. Auch könne der Mangel durch die in Aussicht gestellten technischen Nachbesserungen an dem Fahrzeug beseitigt werden.

Autohaus bietet Rücknahme "aus freien Stücken" an

Der Anwalt des VW-Autohauses bot vor Gericht "aus freien Stücken" eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" an - im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Darüber sollte in den nächsten Tagen zwischen den Parteien verhandelt werden. Sollten sich beide Seiten auf einen entsprechenden Vergleich einigen, wäre das Verfahren damit abgeschlossen. Falls eine solche Einigung nicht zustande kommt, will das Landgericht am 16. März eine Entscheidung verkünden.
Dem Bochumer Prozess war im Vorfeld Signalwirkung für die gesamte Autohändlerbranche zugeschrieben worden. Der Kläger-Anwalt hatte sich noch unmittelbar vor Verhandlungsbeginn überzeugt gezeigt, dass der Rechtsstreit wohl durch alle Instanzen gehen werde. "Wer hier verliert, wird das sicher in der nächsten Instanz überprüfen lassen", sagte er. Die Klage richtet sich gegen das Autohaus als Vertragspartner des Klägers und nicht gegen den VW-Konzern.

Von den Manipulationen sind in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen. VW will die Wagen Schritt für Schritt in einer riesigen Rückrufaktion nachbessern. Wegen des Abgasskandals sind noch weitere Klagen anhängig - unter anderem Verfahren, die sich nicht gegen Autohäuser, sondern gegen den Konzern direkt richten.

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