ERKLÄRUNG des Generalstaatsanwalts der Republik Aserbaidschan Kamran Aliyev

  04 Oktober 2020    Gelesen: 450
  ERKLÄRUNG des Generalstaatsanwalts der Republik Aserbaidschan Kamran Aliyev

Bekanntlich geht die am 27. September von der Republik Armenien gegen die Republik Aserbaidschan eingeleitete Aggression weiter. Wichtige Siedlungen und strategische Höhen wurden von der aserbaidschanischen Armee mit angemessenen Reaktionen auf die andere Seite befreit.

Als Antwort darauf auf Anweisung des sogenannten "Präsidenten der Republik Berg-Karabach" Arayik Harutyunyan, wurde heute, am 4. Oktober 2020, gegen 10 Uhr, stadt Gandscha, Heimat von mehr als fünfhunderttausend Zivilisten, unter Verstoß gegen die Anforderungen der Genfer Konvention, der zweitgrößten Stadt der Republik Aserbaidschan, mit Raketen und Artilleriegeschossen beschossen.

Nach den erhaltenen Informationen wurde der in Gandscha lebende Aliyev Tunar Goshgar oglu getötet und 32 Menschen verletzt. Gleichzeitig wurden die Infrastruktur und die Wohnungen der Stadt schwer beschädigt. Die Höhe des Schadens wird von der operativ-investigativen Gruppe der vor Ort tätigen Generalstaatsanwaltschaft bestimmt, die andere notwendige Ermittlungsmaßnahmen durchführt.

Nach den Voruntersuchungen gibt es genügend Beweise dafür, dass der sogenannte "Präsident der Republik Berg-Karabach", Arayik Harutyunyan, direkt gegen die Anforderungen der Genfer Konvention verstoßen und absichtlich Zivilisten getötet und Panik unter den Menschen ausgelöst hat. Daher habe ich ein Strafverfahren gegen Arayik Arutunyan gemäß den Artikeln 100.1, 100.2 (Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges), 116.0.1, 116.0.6, 116.0.7, 116.0.8-1 (Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht während eines bewaffneten Konflikts), 117.2 (Strafordnung während eines bewaffneten Konflikts), 120.2.1, 120.2.4, 120.2.12 ( Vorsätzlicher Mord), 186.3 (vorsätzliche Zerstörung von Eigentum), 214.2.1, 214.2.3 (Terrorismus), 218.3 (Gründung einer kriminellen Vereinigung (Organisation)), 279.3 (Gründung bewaffneter Gruppen, die nicht gesetzlich vorgesehen sind) des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan eingeleitet und die Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft mit der Untersuchung beauftragt.

Ich erkläre, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den "Präsidenten der Republik Berg-Karabach" Arayik Harutyunyan und andere militärpolitische Führer dieser illegalen Organisation wegen Verbrechen gegen Frieden und Menschlichkeit, einschließlich Kriegsverbrechen, strafrechtlich zu verfolgen. Alle internationalen Organisationen werden diesbezüglich informiert.

Ich bekräftige noch mal, dass armeniens Schüsse auf subversive Verbrechen, Siedlungen außerhalb des Kampfes, Städte sowie die zivile Infrastruktur müssen sofort gestoppt werden.


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