Leiterin von eingestürzter Schule zu 31 Jahren Haft verurteilt

  15 Oktober 2020    Gelesen: 400
Leiterin von eingestürzter Schule zu 31 Jahren Haft verurteilt

26 Menschen starben beim Einsturz einer Privatschule nach einem Erdbeben in Mexiko-Stadt. Die Eigentümerin hatte Bauvorschriften missachtet - und muss nun wegen fahrlässiger Tötung für 31 Jahre ins Gefängnis.

Gut drei Jahre nach dem Einsturz einer Schule mit 26 Toten bei einem Erdbeben in Mexiko-Stadt ist die Eigentümerin und Leiterin der Einrichtung zu 31 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in der mexikanischen Hauptstadt hatte die Frau knapp einen Monat zuvor der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden.

Die Schulleiterin hatte im vierstöckigen Gebäude der Privatschule "Enrique Rébsamen" im Süden der Stadt, das ihr gehörte, eine Wohnung für sich bauen lassen und dabei Bauvorschriften nicht eingehalten. Sie war bis Mai dieses Jahres auf der Flucht gewesen.

Am Mittwoch wurde nun das Strafmaß verkündet, wie die Generalstaatsanwältin der Stadt, Ernestina Godoy Ramos, bei Twitter mitteilte. "Wir haben Gerechtigkeit für die Opfer erreicht!", schrieb sie. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 57 Jahren gefordert.

Die Verurteilte muss dem Urteil zufolge auch 400.000 Peso (knapp 16.000 Euro) pro Todesopfer sowie weitere Geldstrafen zahlen. Ihre Anwältin sagte örtlichen Medien, ihre Mandantin beteuere weiter ihre Unschuld und werde Berufung einlegen.

Bei dem Erdbeben der Stärke 7,1 am 19. September 2017 waren 369 Menschen ums Leben gekommen, 228 davon in Mexiko-Stadt. In der eingestürzten Schule, zu der sowohl eine Grundschule als auch eine Oberstufe gehörten, starben 19 Kinder und sieben Erwachsene.

Die Schule sorgte zeitweise auch deshalb für Schlagzeilen, weil dort nach dem verschütteten zwölfjährigen Mädchen "Frida Sofía" gesucht wurde, dessen Stimme Helfer gehört haben wollten. Das Kind wurde Tage nach dem Beben zum Symbol, noch Überlebende zu finden. Schließlich stellte sich heraus, dass es "Frida Sofía" gar nicht gab.

spiegel


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