"Trotz der Tatsache, dass die Strafanstalten dem Justizministerium unterstellt sind, muss die Haftstrafe geändert werden, um nach Karabach zu gelangen", bemerkte Badasyan.
"Solche Probleme werden von der Generalstaatsanwaltschaft durch den Prozess gelöst. Diese Frage sollte an die Generalstaatsanwaltschaft gerichtet werden, aber ein solcher Prozess ist im Gange", bemerkte er.
Beachten Sie, dass wir früher über die Beteiligung armenischer Gefangener an den Kämpfen in Karabach berichtet haben. Am 28. Oktober wurden die Haftstrafen von 12 Gefangenen geändert und 4 weitere unter Auflagen freigelassen.
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