AfD klagt gegen Maskenpflicht im Bundestag

  10 November 2020    Gelesen: 397
AfD klagt gegen Maskenpflicht im Bundestag

Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD wollen im Bundestag keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Mehrere von ihnen haben nun laut einem Zeitungsbericht das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

Nächste Runde im Streit der AfD mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble um eine Maskenpflicht im Parlament: 19 Abgeordnete der Partei haben laut der Zeitung "Tagesspiegel" beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Sie berufen sich demnach auf ihre im Grundgesetz geschützten Rechte.

Die Klage richtet sich gegen die von Schäuble erlassene Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bundestag. Eine Entscheidung darüber dürfte aber dauern. Nach Angaben eines Sprechers des Verfassungsgerichts beantragten die Politiker keine einstweilige Anordnung.

Vor Berliner Gerichten haben laut dem Bericht Fraktionsmitarbeiter der AfD ebenfalls eine Klage eingereicht. Sie führten zugleich ein Eilverfahren, um Schäubles Anordnung schneller kippen zu können.

Die von Schäuble angeordnete Maskenpflicht gilt seit dem 6. Oktober. Seitdem muss in allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen abnehmen, wenn sie im Plenarsaal und in Sitzungsräumen Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Die Vorschrift betrifft die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete.

Ende Oktober hatten AfD-Vertreter Schäuble bereits ein Ultimatum gestellt. Sie forderten ihn per Anwalt auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Doch Schäuble und das Justiziariat des Bundestags wiesen die Forderung zurück.

Mehrere AfD-Abgeordnete hielten sich demonstrativ nicht an die Vorschrift und kamen ohne Maske in den Plenarsaal. Der AfD argumentiert, Schäuble habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. Auch greife seine Allgemeinverfügung in nicht zu rechtfertigender Weise in die Abgeordnetenrechte ein. Zudem gebe es keine wissenschaftliche Grundlage für das Maskentragen.

spiegel


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