Das Koordinierungshauptquartier wird gemäß der Verordnung eingerichtet, mit der die Lösung der Probleme erreicht werden soll, die sich aus der Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens ergeben, das der Präsident Aserbaidschans, der armenische Premierminister und der Präsident der Russischen Föderation am 10. November 2020 unterzeichnet haben.
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