Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie verständigt. Beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch dürften künftig nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens eingesetzt werden. Darüber berichten übereinstimmend mehrere Nachrichtenagenturen. Werkverträge sollen ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich sein, während Leiharbeit ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten werde.
Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sollen von diesen Regelungen allerdings ausgenommen werden. Es soll außerdem eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung geben: Auf der Grundlage eines Tarifvertrags wird es möglich sein, Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung auch weiterhin mit Leiharbeitern aufzufangen – aber nicht beim Schlachten und Zerlegen.
Corona-Ausbrüche und schlechte Arbeitsbedingungen
Das Gesetz soll noch Mitte Dezember im Bundestag beraten werden. Die Koalition reagiert damit auf Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. In der Unions-Fraktion hatte es bis zuletzt Bedenken gegen eine zu starke Einschränkung von Werkverträgen und Leiharbeit gegeben.
Neben den Schlachtbetrieben hat die Coronakrise auch vielen landwirtschaftlichen Betrieben stark zugesetzt. Nach Krankheits-Ausbrüchen in Schlachthöfen gebe es nach Branchenangaben derzeit einen »Schlachtstau« von 590.000 Tieren, die nicht geschlachtet werden können. Ein weiterer Zuwachs dürfte allerdings wegen Wiederinbetriebnahmen von zusätzlichen Kapazitäten gestoppt sein.
Hilfen für Schweinehalter
Bundesagrarministerin Julia Klöckner will deshalb mögliche Hilfen für Schweinehalter prüfen. Aktuell werde mit der Branche und der EU-Kommission ausgelotet, was nötig und geeignet sei, um die Märkte zu stabilisieren, einen Stau abzubauen und am stärksten betroffene Betriebe zu unterstützen, erklärte die CDU-Politikerin anlässlich einer Schaltkonferenz mit den Ländern.
Als mögliche Hilfen seien unter den EU-Staaten Beihilfen zur privaten Lagerung von Schweinefleisch im Gespräch. Ein günstiger Zeitpunkt dafür könnte Mitte Januar sein, wenn die übrige Nachfrage erfahrungsgemäß eher schwach sei. In Deutschland solle laut Klöckner unter anderem geprüft werden, inwieweit Ferkelerzeuger und Schweinemäster in bestehende Coronahilfen des Bundes einbezogen werden könnten.
spiegel
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