Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Abschlagszahlungen – unter anderem für die Gastronomie – sind ein Vorschuss auf spätere Leistungen. Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden, die die schleppende Auszahlung der Novemberhilfen moniert hatten. – Unternehmen erhalten Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro, Solo-Selbstständige von bis zu 5.000 Euro. Ab Januar soll es dann die Überbrückungshilfe-3 geben. Dann erstattet der Bund nicht nur Umsatzausfälle, sondern auch betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten.
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