Handelspakt darf vorläufig gelten

  28 Dezember 2020    Gelesen: 416
Handelspakt darf vorläufig gelten

Erst Heiligabend einigen sich London und Brüssel auf ein Handelsabkommen. Es soll bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Doch bis dahin können die Mitgliedsstaaten nicht mehr zustimmen. Deswegen läuft nun ein Verfahren zur vorläufigen Anwendung an.

Nach der Einigung mit Großbritannien hat die Europäische Union die vorläufige Anwendung des Brexit-Handelspakts ab 1. Januar auf den Weg gebracht. Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten sagten vorläufig Ja zu dem Vorschlag und starteten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, die am morgigen Dienstag abgeschlossen sein soll, wie ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft twitterte.

Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor dem Jahresende die Zeit fehlt - sie soll nach Neujahr nachgeholt werden. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Januar ab, und Großbritannien scheidet auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Der Vertrag soll einen harten wirtschaftlichen Bruch vermeiden. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.

Die Unterhändler beider Seiten hatten sich erst an Heiligabend auf das knapp 1250 Seiten starke Abkommen geeinigt. Wichtigster Punkt ist, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicherzustellen. Darüber hinaus regelt der Vertrag unter anderem die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr, Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen. Trotz des Abkommens werden die wirtschaftlichen Beziehungen beider Seiten künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen nötig, unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards erbracht werden müssen.

n-tv


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