Corona führt zu mehr Diskriminierung

  29 Dezember 2020    Gelesen: 330
Corona führt zu mehr Diskriminierung

Krisen bringen Abgrenzung mit sich, das zeigt sich auch bei der Corona-Pandemie. Die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet in diesem Jahr doppelt so viele Beschwerden: Vielfach müssen in den vergangenen Monaten einzelne Gruppen als Sündenböcke für die Krise herhalten.

Die Corona-Pandemie hat zu einer deutlichen Zunahme der Diskriminierungsfälle in Deutschland geführt. Die Pandemie habe für die Diskriminierung einzelner Gruppen "wie ein Brandbeschleuniger gewirkt", sagte der Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Zahl der Beratungsanfragen bei seiner Stelle sei drastisch gestiegen. Bis Ende November seien mehr als 6000 Fälle registriert worden - im Vergleich zu 3200 Fällen im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Bei rassistischen Diskriminierungen habe es bis Oktober eine Zunahme von mehr als 70 Prozent gegeben, sagte Franke. Zunächst seien vor allem Menschen mit asiatischem Aussehen diskriminiert, angepöbelt und teilweise mit Gewalt angegangen worden. Ihnen sei etwa der Zugang zu Geschäften mit der Bemerkung versagt worden, dass nicht das Coronavirus ins Haus geholt werden solle.

Auch Sinti und Roma, "deren Wohnhäuser publikumswirksam abgeriegelt wurden", seien von Diskriminierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betroffen gewesen, führte Franke weiter aus. Menschen mit türkischem oder arabischem Hintergrund hätten sich unter Generalverdacht gestellt gefühlt, "weil einzelne Hochzeitsfeiern zu Infektionssprüngen geführt hatten". Dabei sei auch anderswo gefeiert worden, in bayerischen Dörfern zum Beispiel. In Krisen gebe es aber die Tendenz, Sündenböcke zu suchen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung für Menschen an, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung diskriminiert werden. Grundlage für die Arbeit der Stelle ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Quelle: ntv.de, jog/AFP


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