Es ist zu beachten, dass gemäß der Verordnung die im Jahr 2003 geborenen aserbaidschanischen Staatsbürger, die am Tag der Wehrpflicht 18 Jahre alt sind, sowie die zwischen 1986 und 2002 geborenen und die unter 35-Jährigen sowie die Bürger, die kein Recht auf Aufschub von Diensten bei den Streitkräften der Republik und anderen militärischen Formationen haben, sollen vom 1. bis 30. Januar 2021 in den aktiven Militärdienst eingezogen werden.
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