Airbus kollidiert offenbar mit Silvesterballon

  02 Januar 2021    Gelesen: 281
Airbus kollidiert offenbar mit Silvesterballon

Ein Airbus der Fluglinie Avianca ist am Flughafen von Bogotá offenbar knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt. Die Maschine stieß nach der Landung mit einem Ballon zusammen.

Die Besatzung musste schnell reagieren. Nach rund dreieinhalb Stunden Reisezeit war der Flug AV-29 aus Orlando (US-Bundesstaat Florida) am Silvesterabend um kurz nach 20 Uhr Ortszeit gerade am Flughafen der kolumibanischen Hauptstadt Bogotá gelandet, so berichtet das Branchenportal »Aviation Herald«. Da registrierten die Piloten den Zusammenstoß mit einem großen Plastikobjekt. Teile davon verfingen sich an beiden Flügeln, den Triebwerken sowie den Seitenleitwerken. Die Crew habe daraufhin eine Notbremsung eingeleitet und sei mit hoher Geschwindigkeit von der Piste abgebogen. Später sei die Maschine mit der Registrierungsnummer N557AV dann zum Stillstand gekommen.

Lokale kolumbianische Medien wie das Portal »Zona Cero« berichteten ebenfalls über den Vorfall am Flughafen El Dorado. In dem Bericht ist die Rede davon, dass der Airbus A319 mit einem Silvester-Ballon kollidiert ist. Eine offizielle Bestätigung der kolumbianischen Zivilluftfahrtbehörde gibt es dafür noch nicht. Ein Blick auf die Bilder des Vorfalls lässt diese Möglichkeit allerdings nicht unplausibel erscheinen. Unweit des Flughafens befindet sich zudem der Parque La Florida, in dem es traditionell Silvesterfeierlichkeiten gibt.

Strenge Regeln auch in Deutschland
Der »Aviation Herald« berichtet, dass es laut einer Untersuchung durch die Flughafenfeuerwehr in Bogotá keine Verletzten gegeben habe. Das Portal zitiert aus einer Stellungnahme der Airline, Passagieren und Besatzung seien »in einwandfreiem Zustand«. Der Jet sei 50 Minuten nach dem Vorfall von der Bahn geschleppt worden. »Avianca appelliert an die Öffentlichkeit, das Abbrennen solcher Ballons zu unterlassen, da dies von den Behörden verboten ist«, so das Statement weiter.

In Deutschland dürfen Ballons nur nach Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) aufsteigen, wenn dies in der Kontrollzone von internationalen Verkehrsflughäfen, Regionalflughäfen oder militärischen Flugplätzen passieren soll. Harte Gegenstände wie Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter oder LEDs dürfen grundsätzlich nicht an den Ballons befestigt werden – weil diese im Fall einer Kollision zu Schäden am Flugzeug führen könnten.

Der Aufstieg von Fluglaternen ist laut DFS in den meisten Gebieten Deutschlands aus Brandschutzgründen komplett verboten. Vor einem Jahr hatte eine solche Laterne einen Brand im Affenhaus des Zoos in Krefeld ausgelöst. Dutzende Tiere starben. Die Verantwortlichen erhielten Geldstrafen.

spiegel


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