Es war der 31. Juli vergangenen Jahres, als der 14 Tonnen schwere Betonmischer erst das spätere Opfer und dann dessen Auto erfasste. Der 46-Jährige hatte auf einem Grünstreifen bei Gronau gestanden, wollte gerade seinen Schäferhund ausführen. Er hatte keine Chance. Auch der Hund musste noch an Ort und Stelle eingeschläfert werden.
Die Polizei war damals zunächst von einem Unfall ausgegangen. Der Angeklagte selbst hatte den Notruf per Handy abgesetzt: "Ich liege mit einem Betonmischer im Graben. Ich habe eine Person angefahren. Die ist wahrscheinlich tot." Erst später waren den Ermittlern Zweifel gekommen - als klar wurde, dass sich die beiden Männer kannten.
"So unwahrscheinlich, dass wir das ausschließen"
Richterin Böhner formuliert es bei der Urteilsbegründung so: "Dass ein erfahrener Lkw-Fahrer auf gerader Strecke von der Fahrbahn abkommt und ausgerechnet die Person überfährt, auf die er eine solche Wut hat, ist so unwahrscheinlich, dass wir das ausschließen."
Hintergrund der unfassbaren Tat war eine angebliche Affäre, für die es laut Urteil nicht den Hauch eines Beweises gibt. Der Angeklagte hatte seinem früheren Arbeitskollegen vorgeworfen, seiner Ehefrau bei einer Betriebsfeier K.-o.-Tropfen ins Glas gemischt zu haben. Anschließend soll es zu sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Das Gericht geht davon aus, dass sich der 57-Jährige immer weiter in die Sache hineingesteigert hat. Am Ende habe er selbst kein Vertrauen mehr in seine Selbstbeherrschung gehabt und sich sogar einen neuen Job gesucht – als Fahrer eines Betonmischers.
"Eine Fahrt ohne Rücksicht"
Laut Urteil kreuzten sich die Wege der beiden Männer am Tattag durch Zufall. Der Angeklagte war auf dem Bauernhof eines Freundes, als das spätere Opfer an ihm vorbeifuhr. Daraufhin soll der 57-Jährige sofort die Verfolgung aufgenommen haben – mit rasendem Tempo, wie ein technischer Sachverständiger ermittelte. "Das war eine Fahrt ohne Rücksicht", stellt die Richterin fest.
Der Angeklagte äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen. Bei der Polizei hatte er allerdings zu Protokoll gegeben, dass er sich am Steuer eine Zigarette drehen wollte. Dabei sei ihm ein Blättchen zu Boden gefallen. Beim Aufheben müsse er das Lenkrad verrissen haben. Genau das halten die Richter jedoch für ausgeschlossen. "Es ist unwahrscheinlich, dass ein erfahrener Lkw-Fahrer das Lenkrad verreißt, wenn er sich bückt", heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Verteidigung hatte bis zuletzt von einem Unfall gesprochen und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Gegen das Urteil will sie Revision einlegen.
Quelle : welt.de
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