Laut Informationen der Bild-Zeitung zeige der Programmentwurf für den Parteitag in Stuttgart am 30. April, dass die Überlegungen, sich stärker als Anti-Islam-Partei zu positionieren, bereits sehr weit gediehen seien. So wolle man verstärkt auf die Ablehnung von Minaretten und den Gebetsruf von Muezzinen setzen. Diese seien ein „islamisches Herrschaftssymbol“ und stünden „im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen“, das „die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren“. Auch wolle man gegen das "betäubungslose Schächten von Tieren" zu Felde ziehen und im Tierschutzgesetz verankerte Ausnahmeregelungen für muslimische und jüdische Religionsgemeinschaften abschaffen.
Neuer Anlauf gegen die Beschneidung
Auch die schon einmal diskutierte die Forderung nach einem Beschneidungsverbot für jüdische und muslimische Jungen finde sich im Programmentwurf. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, sowie der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, kritisierten dies scharf. „Ganz offensichtlich träumt die AfD von einem Deutschland, in dem jüdisches Leben keine Zukunft hat. Anders ist dieser perfide Griff in die unterste Schublade des Populismus und Antisemitismus kurz vor einem wichtigen Wahltag nicht zu erklären“, sagte Knobloch der Zeitung. Mazyek nannte das AfD-Vorhaben „hochgefährlich und spalterisch“. Damit zeige die AfD ihr „wahres Gesicht“. Der Ritus für Muslime und Juden sei Jahrtausende alt, bewährt und komplikationsarm.
Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry verwies laut Bild darauf, dass die „Abwägung zwischen körperlicher Unversehrtheit gesunder Kleinkinder und der Religionsfreiheit“ in der AfD ebenso „umstritten“ sei wie unter Verfassungsrechtlern. Eine Entscheidung über die Forderung sei dem Parteitag vorbehalten. In dem 72-seitigen Programmentwurf heißt es nach Angaben des Blattes, die Beschneidung des männlichen Kindes sei als „verfassungs- und rechtswidrig“ abzulehnen. Der Ritus verstoße gegen die Menschenwürde und missachte die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung der betroffenen Kinder.
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