„Coronabedingte Erleichterungen für Kurzarbeit gelten nur, wenn diese bis 31. März begonnen wird”, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
„Aber was ist mit den Betrieben, die angesichts der anhaltenden Probleme ihre Beschäftigten erst neu in Kurzarbeit schicken müssen? Für all jene müssen wir die Möglichkeiten zum Zugang zu erleichterter Kurzarbeit verlängern”, so Hoffmann.
Mit Kurzarbeit sollen Entlassungen in der Krise vermieden werden. Voraussetzung für Kurzarbeitergeld ist, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs betroffen sind. Sie müssen einen Lohnausfall von mehr als zehn Prozent haben. Diese Voraussetzungen gelten nach heutigem Stand aber nur für Betriebe, die bis zum 31. März mit der Kurzarbeit begonnen haben.
Das Instrument dürfte auch an diesem Freitag bei einem gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, mit im Zentrum stehen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu „Ein Jahr Corona” ziehen.
snanews
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