Der Kleine Waffenschein ist die Voraussetzung dafür, sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit mit sich herumtragen zu dürfen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte gegenüber der Zeitung, dass Schreckschusswaffen äußerlich kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden seien. Polizisten müssten davon ausgehen, dass es sich um eine echte Schusswaffe handele.
n-tv
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