Nach Medienberichten sollen für Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Schneider, bestätigte die Einigung. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sollen danach künftig anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro übersteigen oder im Jahr die Grenze von 3000 Euro.
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