Die FDP lehnt eine Verabschiedung der bundeseinheitlichen Notbremse im Infektionsschutzgesetz noch in dieser Woche ab. Der Bundestag dürfe nicht den Fehler der Ministerpräsidentenkonferenz wiederholen, "nämlich übereilte und undurchdachte Entscheidungen zu treffen", schreibt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann in einem Brief an seine Kollegin und Kollegen aus den Fraktionen von Union, SPD, Linken und Grünen.
"Eine solche Blamage wäre vorprogrammiert, wenn eine ganze Reihe verfassungsrechtlicher Fragen nicht seriös geprüft und erörtert werden kann", so Buschmann weiter. Der Gesetzentwurf sei "offensichtlich in großer Eile erstellt" worden und sei nach Ansicht der FDP-Fraktion nicht ausgereift.
Wenn die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wie von der Bundesregierung gewünscht schneller als üblich durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden soll, muss das beschleunigte Verfahren mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag beschlossen werden. Die Stimmen von Union, SPD und beispielsweise den Grünen würden dafür nicht reichen. Buschmann warnt zugleich davor, die Fristen der Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit außer Kraft zu setzen. Dies sei zwar möglich. "Wir würden damit aber unserer parlamentarischen Demokratie einen Bärendienst erweisen und Wasser auf die Mühlen ihrer Gegner leiten."
"Gesetzentwurf riskiert Verdikt der Verfassungswidrigkeit"
In seinem Schreiben, das ntv.de vorliegt, stellt Buschmann infrage, ob das geplante Gesetz als sogenanntes Einspruchsgesetz behandelt werden kann. Der Bundesrat kann gegen solche Gesetze Einspruch einlegen, der dann vom Bundestag wiederum überstimmt werden kann. Es gebe eine ganze Reihe von Einzelregelungen im vorliegenden Entwurf, "die die Frage aufwerfen, ob sie für sich genommen nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig sind". Für zustimmungspflichtige Gesetze ist die Hürde im Bundesrat deutlich höher als für Einspruchsgesetze.
Zudem, so Buschmann, enthalte der Entwurf Maßnahmen, die durch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte bereits als rechts- oder verfassungswidrig verworfen worden seien. Der Gesetzentwurf "riskiert also sehenden Auges das Verdikt der Verfassungswidrigkeit".
Aus Sicht der FDP-Fraktion sei es daher "essenziell, dass wir Expertinnen und Experten zu dem Gesetzentwurf anhören". Damit wäre ein beschleunigtes Verfahren nicht möglich. Buschmann schlägt vor, den Entwurf dann in der nächsten Woche abzustimmen, was "noch immer sehr zügig" wäre.
Union sieht das anders
Am Morgen hatte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus an den Bundestag appelliert, möglichst schnell über die Gesetzesänderung zu entscheiden. "Lasst uns das diese Woche abschließen. Wie dann im Einzelnen abgestimmt wird, ob man dafür oder dagegen ist, das ist eine andere Frage, aber bitte keine Verfahrensverzögerung", sagte er in der ARD. "Alle Argumente liegen seit Monaten auf dem Tisch, alle Maßnahmen sind bewertet", sagte der CDU-Politiker und betonte, dass es dringend notwendig sei, "dass diese Notbremse jetzt gezogen wird".
Die Zustimmung des Bundesrats ist Brinkhaus zufolge nicht nötig. Die Umsetzung bundesweit einheitlicher Regelungen sei als Einspruchsgesetz gedacht. "Es ist kein Gesetz, so wie wir es vorhaben, wo der Bundesrat auch zustimmen muss", sagte der Fraktionsvorsitzende. "Also muss man auch nicht alle an Bord haben."
Quelle: ntv.de, hvo/dpa
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