Keine Anklage gegen Polizisten nach tödlichem Schuss

  15 April 2021    Gelesen: 564
Keine Anklage gegen Polizisten nach tödlichem Schuss

Als Trump-Anhänger im Januar das US-Kapitol stürmten, schoss ein Polizist auf eine Frau – sie erlag später ihren Verletzungen. Eine Anklage nach Bundesrecht muss der Beamte laut Justizministerium nicht befürchten.

Gegen einen Polizisten, der bei der Erstürmung des US-Kapitols im Januar einen Eindringling erschossen hatte, wird keine Anklage nach Bundesrecht erhoben. Der Beamte der Kapitol-Polizei habe gehandelt, um die Mitglieder des US-Kongresses und sich selbst zu schützen, erklärte das Justizministerium am Mittwoch.

Der Beamte hatte einen Schuss auf Ashli Babbitt abgefeuert, die Teil der Menge war, die das Kapitol am 6. Januar aus Protest gegen das Ergebnis der Präsidentenwahl erstürmt hatte. Die 35-Jährige wurde in der linken Schulter getroffen und erlag später ihren Verletzungen.

Videos des Vorgangs hatten sich im Januar rasch verbreitet. Dem Justizministerium zufolge war Babbitt Teil eines Mobs, der sich Zugang zu einem geschützten Bereich des Repräsentantenhauses verschaffen wollte. Beamte der Kapitol-Polizei hatten die Türen von innen mit Möbeln barrikadiert. Außen schlugen Eindringlinge die Glasscheiben der Türen ein. Babbitt habe daraufhin versucht, durch die Tür einzusteigen. Der Beamte habe dann einen Schuss abgefeuert.

Bei den Krawallen kamen fünf Menschen ums Leben, darunter auch ein Kapitol-Polizist. Das FBI stuft die Erstürmung des Gebäudes als inländischen Terrorismus ein. Der Kongress sollte am Tag des Angriffs den Wahlsieg von US-Präsident Joe Biden ratifizieren. Der damals noch regierende Amtsinhaber Donald Trump, der seine Niederlage nicht wahrhaben wollte, hatte seine Anhänger unmittelbar vorher mit einer kämpferischen Rede vor dem Weißen Haus angestachelt.

spiegel


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