Tausende Menschen demonstrieren in Berlin gegen „Mietenwahnsinn“

  16 April 2021    Gelesen: 1380
  Tausende Menschen demonstrieren in Berlin gegen   „Mietenwahnsinn“

Tausende Menschen haben am Donnerstagabend in Berlin für einen bundesweiten Mietenstopp demonstriert. Auslöser war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, den Berliner Mietendeckel zu kippen. Bei der Demo soll es vereinzelt zu Straftaten gegenüber der Polizei gekommen sein.

Zu dem Protest aufgerufen hatte der Berliner Mieterverein. Die Polizei sprach von einer Teilnehmerzahl „im mittleren vierstelligen Bereich“, die Organisatoren von Tausenden Demonstranten. Die Demonstranten fanden sich zunächst am Hermannplatz in Neukölln ein und begannen dann einen Aufzug bis zum Kottbusser Tor in Kreuzberg, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Bundeshauptstadt berichtet.

Die Teilnehmer kritisierten den Beschluss des höchsten deutschen Gerichts und forderten mehr politisches Handeln gegen den „Mietenwahnsinn“. Viele von ihnen brachten Kochtopfdeckel mit, mit denen sie kräftig Lärm erzeugten. Das Motto lautete: „Wenn Sie uns einen Deckel nehmen, kommen wir mit Tausenden Deckeln wieder!“

Die Demo dort sei durch den Versammlungsleiter beendet worden, dennoch hätten 400 Teilnehmer den Ort zunächst nicht verlassen wollen, teilte ein Polizeisprecher mit. Aus dieser Gruppe heraus sei es vereinzelt zu Straftaten gegenüber Polizeibeamten gekommen. In der Folge seien zunächst Durchsagen gemacht und dann polizeiliche Maßnahmen ergriffen worden. Die Polizei will erst am Freitag weitere Details dazu bekanntgeben. Unbestätigten Berichten zufolge kam es zu Flaschenwürfen, Rangeleien und Festnahmen.

Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht das seit mehr als einem Jahr geltende Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Mietendeckel-Gesetz) für nichtig erklärt. Auf viele Menschen in Wohnungen mit bisher gedeckelter Miete kommen nun Nachzahlungen zu.

Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fielen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit, begründete das Gericht. Und für das Mietrecht sei der Bund zuständig.

snanews


Tags:


Newsticker