Proteste gegen die Corona-Politik verboten

  17 April 2021    Gelesen: 1952
Proteste gegen die Corona-Politik verboten

Kann man in der dritten Welle der Pandemie überhaupt gegen die Corona-Politik demonstrieren? Auf der einen Seite: das Verbot von Kundgebungen an diesem Wochenende – aus Sorge vor Verstößen gegen Hygieneauflagen. Auf der anderen Seite: die Kritik an den Maßnahmen und das geltende Demonstrationsrecht. Justizministerin Lambrecht fordert eine „rote Linie“.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von zwei Demonstrationen der so genannten „Querdenker“-Bewegung in Kempten bestätigt. Die Beschwerden der Veranstalter seien zurückgewiesen worden, teilte der Gerichtshof gestern Abend mit. Die Untersagung sei notwendig, um Infektionsgefahren zu verhindern, hieß es mit Blick darauf, dass auf ähnlichen Veranstaltungen die Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden.

Auch das Verbot von geplanten Versammlungen heute in Dresden bleibt bestehen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht erklärte, man gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus.

Was geschieht in Stuttgart?

In Stuttgart rechnen Stadtverwaltung und Polizei mit Menschenansammlungen – obwohl zwei geplante Demonstrationen untersagt wurden. Die Polizei erwartet nach eigenen Schätzungen Tausende Demonstranten. Deshalb wurde eine Maskenpflicht in der Innenstadt verfügt. Das Bündnis „Stuttgart gegen Rechts“ hat unterdessen zu Protesten gegen die „Querdenken“-Bewegung aufgerufen.

Mit dem Verbot wollte die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der „Querdenker“ bis zu 15.000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Da hatte die Stadt noch die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Lambrecht will hartes Vorgehen der Polizei

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht rief unterdessen die Polizei zu einem harten Vorgehen bei Corona-Demonstrationen auf. Wenn es strafbare Handlungen oder massive Verstöße gegen den Infektionsschutz gebe, müsse „glasklar eine rote Linie gezogen“ werden, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Neben der strafrechtlichen Verfolgung gehört dazu auch, dass Demonstrationen als letzte Konsequenz durch die Polizei aufgelöst werden müssen“. Das Verhalten einiger Teilnehmer bei Protesten gegen die von der Regierung verhängten Corona-Maßnahmen bezeichnete Lambrecht als „absolut nicht hinnehmbar“. Und: „Wir können nicht von den Menschen erwarten, dass sie sich in ihrem Privatleben sehr stark einschränken, während sich zugleich andere bei Corona-Demonstrationen über alle Regeln hinwegsetzen.“


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