Kölner Polizei stürmt Mediziner-Party

  19 April 2021    Gelesen: 1351
Kölner Polizei stürmt Mediziner-Party

In Köln lösen Polizei und Ordnungsamt am Wochenende eine illegale Party auf. Unter den Gästen sind Mediziner und Lehrkräfte. Oberbürgermeisterin Reker zeigt sich entsetzt.

Polizei und Ordnungsamt in Köln haben am späten Samstagabend eine illegale Party in einer Barackensiedlung aufgelöst. In einer Laube im Stadtteil Westhoven hatten sich rund 30 bis 35 Personen versammelt, berichtete ein Sprecher der Polizei am Sonntag.

Bei Eintreffen der Beamten hätten mehrere Partygäste versucht, sich zu verstecken oder zu fliehen. Nach eigenen Angaben seien mehrere der Teilnehmer Mediziner gewesen, sagte eine Sprecherin der Stadt. Sie hätten ihr bestandenes Examen feiern wollen. Ob die Mediziner in Kliniken der Stadt Köln beschäftigt sind, solle nun zeitnah geprüft werden. Darüber hinaus sollen auch Lehrkräfte unter den Feiernden gewesen sein.

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, reagierten einige der Teilnehmer mit Unverständnis auf den Polizeieinsatz. "Wir sind doch alle geimpft", "Ich bin selber Arzt" und "Diese Maßnahme ist doch lächerlich" sollen Gäste den Einsatzkräften entgegnet haben. Wie das Blatt weiter berichtet, soll es zudem Hinweise auf Drogenkonsum gegeben haben. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sei angefertigt worden.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker zeigte sich laut dem "Express" entsetzt über den Vorfall. "In unserer jetzigen Situation in der Pandemie eine Party mit vielen Menschen zu feiern ist unverantwortlich - besonders, weil die Feiernden, bei denen es sich angeblich um angehende Mediziner gehandelt hat, es hätten besser wissen müssen", so die Politikerin. Den Teilnehmer droht wegen der illegalen Party nun ein Bußgeld. Ob auch wegen Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre ermittelt wird, will die Bußgeldstelle nach "Bild"-Informationen jetzt prüfen.

Seit dem Wochenende gelten in Köln bis auf Weiteres Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Seit Freitagabend darf man nachts nur noch mit triftigem Grund die Wohnung verlassen, etwa wenn man zum Arzt muss, dienstliche Tätigkeiten ausübt oder Kranke begleitet. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa


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