Mit der Novellierung erhält der Bund künftig die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang sind die Bundesländer dafür zuständig. In Städten und Landkreisen, in denen binnen einer Woche 100 Ansteckungen oder mehr auf 100.000 Einwohner registriert werden, soll unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten. Eine Ausnahme gilt bis Mitternacht für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Die sogenannte Notbremse soll bis Ende Juni befristet sein. Morgen muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.
In Berlin wurden mehrere Demonstrationen gegen das Infektionsschutzgesetz angemeldet. Dafür gebe es bundesweite Aufrufe, sagte eine Polizeisprecherin. Einsatzkräfte aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen und von der Bundespolizei sollen die Berliner Polizei unterstützen.
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