Grüne blockieren „Sputnik V“-Impfstoff für Berliner

  21 April 2021    Gelesen: 485
Grüne blockieren „Sputnik V“-Impfstoff für Berliner

Die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop von den Grünen hat laut Medienberichten ein Veto gegen die Bestellung des in Russland entwickelten Impfstoffs „Sputnik V“ eingelegt.

Nach Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, die sich Impfdosen von „Sputnik V“ für den Fall der Zulassung gesichert hatten, wollte Medien zufolge auch Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag von ihren Kollegen eine Zustimmung für Verhandlungen mit dem deutschen Herstellungs-Beauftragten über den Kauf von zwei Millionen Impfdosen bekommen.

Der Kauf sollte an die Zulassung des Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) geknüpft werden. Es soll jedoch Widerstand von Linken und Grünen gegeben haben.

Ramona Pop habe das Veto damit argumentiert, dass von einer Vereinbarung über den Impfstoff der russische Präsident Wladimir Putin politisch profitieren würde, und habe dabei auf den Gesundheitszustand des inhaftierten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny verwiesen, schreibt die „Berliner Zeitung“.

„Diese Debatte ist gefährlich. Politisch zahlt sie bei dem russischen Präsidenten Putin in einer Zeit ein, wo der inhaftierte Kreml-Kritiker Alexej Nawalny zu sterben droht“, zitiert das Blatt die Senatorin.

Darüber hinaus forderte Pop demnach den Senat auf, auf die Zulassung des Tübinger RNA-Impfstoffs Curevac zu setzen statt auf „Sputnik V“ und andere Vektor-Impfstoffe wie Astrazeneca und Johnson & Johnson, „die wegen der Vorfälle mit Hirnvenen-Thrombosen keiner mehr“ wolle.

„Ich bin fassungslos, dass der Senat nach einem Veto von Frau Pop nicht beschlossen hat, sich für Berlin Optionen auf Sputnik V im Fall von dessen EU-Zulassung zu sichern“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Thomas Isenberg dem Blatt. „Statt Ideologisierung der Impfstofftypen müssen die Berliner darauf vertrauen, dass der Senat alles tut, um ihre Gesundheit zu schützen.“

Am 2. Februar hatte das Simonowski-Gericht in Moskau Nawalny zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Die Bewährungsstrafe aus dem Verfahren von 2014, bei dem es um Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro ging, wurde somit in eine Haftstrafe umgewandelt. Die Haftstrafe wurde um die Zeit verkürzt, die Nawalny zuvor in Hausarrest verbracht hatte. Nawalny wird daher ungefähr zwei Jahre und fünf Monate im Gefängnis absitzen müssen.

Der Kremlkritiker ist seit mehr als zwei Wochen im Hungerstreik. Der Ärzteausschuss traf am Montag die Entscheidung über Nawalnys Verlegung aus der Strafkolonie in Pokrow in ein Krankenhaus. Der Blogger befindet sich derzeit laut seiner Anwältin in einer Einzelzelle in einem Tuberkulose-Krankenhaus in einem Hochsicherheitsgefängnis. Mit Einverständnis des Patienten wurde ihm eine Vitamin-Therapie vorordnet.

snanews


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