Längere Frist für Steuererklärung geplant

  15 Mai 2021    Gelesen: 1786
Längere Frist für Steuererklärung geplant

Die Pandemie erschwert nicht nur so alltägliche Dinge wie den Besuch beim Frisör oder das Treffen mit Freunden. Auch bei komplizierteren Angelegenheiten wie der Steuererklärung bringt Corona neue Herausforderungen mit sich. Einem Bericht zufolge will die GroKo das berücksichtigen.

Die Regierungsfraktionen wollen einem Bericht zufolge wegen der Corona-Krise die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 verlängern. Dies gehe aus einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD hervor, berichtete das "Handelsblatt". Steuerpflichtige sollen demnach ihre Steuererklärung jetzt bis zum 31. Oktober 2021 abgeben müssen.

Wer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreift, muss die Erklärung für 2020 eigentlich bis spätestens Ende Februar 2022 beim Finanzamt einreichen. Derzeit sind jedoch Steuerberater überlastet, da sie ihre Mandanten bei Anträgen für Corona-Hilfen unterstützen. Deshalb will die Koalition laut "Handelsblatt" diese Abgabefrist um drei Monate auf 31. Mai 2022 verlängern.

Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater in Anspruch nehmen, werde in dem Antrag von Union und SPD ebenfalls "die für den Besteuerungszeitraum 2020 allgemein Ende Juli 2021 endende Erklärungsfrist um drei Monate verlängert", berichtet die Zeitung weiter. Statt bis 31. Juli sollen sie dem Bericht zufolge ihre Erklärung nun also bis zum 31. Oktober abgeben müssen.

Ausnahmen schon für 2019

"Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gegenwärtig weiterhin in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen", heißt es laut "Handelsblatt" zur Begründung in dem Antrag. Aber auch Steuerpflichtige, die keinen Steuerberater für ihre Steuererklärung heranziehen, seien "durch die Corona-Pandemie belastet".

Daher sollten die bereits in diesem Februar getroffenen Ausnahmeregelungen für 2019 auf das Jahr 2020 gestreckt werden, "nun allerdings mit drei statt sechs Monaten Verlängerung der Erklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit", heißt es in dem Antrag. Ausgenommen von der Regelung sind demnach Forst- und Landwirte.

Quelle: ntv.de, fzö/AFP


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