Einreisebeschränkungen sollen bleiben

  21 Juni 2021    Gelesen: 451
Einreisebeschränkungen sollen bleiben

Die epidemische Lage nationaler Tragweite läuft Ende September aus - und damit auch die Regelungen zu Corona-Einreisebeschränkungen. So sieht es das Infektionsschutzgesetz vor. Dieses möchte die Koalition nun ändern, damit die festgelegten Einreisebedingungen weitergelten können.

Auch nach dem Ende der Corona-Epidemie in Deutschland sollen bundesweite Einreisebeschränkungen grundsätzlich aufrechterhalten werden können. Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, planen Union und SPD im Bundestag noch vor der Sommerpause eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

"Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weitergelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Betroffen sein könnten Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten und Test- und Quarantäneverpflichtungen bei Einreise.

Das Gesetz sieht bislang vor, derartige Regelungen mit der bis Ende September befristeten sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite auslaufen zu lassen. Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes könnten Einreisebeschränkungen bis zu zwölf Monate weitergelten. "Der Wunsch vieler Bundesländer nach bundesweit einheitlichen Einreiseregeln und nach dem Schutz vor globalen Variantengebieten ist erst seit wenigen Wochen erfüllt und damit fortzuführen", sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke der Zeitung.

Der SPD-Rechtsexperte Fechner hält eine Verlängerung der Veordnungsermächtigung für gerechtfertigt. "Da es sich hier um sehr kleinteilige Verwaltungsmaßnahmen handelt, ist ein förmliches Gesetz nicht erforderlich", sagte er. Eine Missbrauchsgefahr sehe er nicht, da es sich bei den Einreisebestimmungen nicht um wesentliche Eingriffe in die Grundrechte handele.

ntv


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