Das entsprechende Dokument wurde vom Premierminister von Aserbaidschan Ali Asadov unterzeichnet.
Ab dem 5. August 2021 dürfen Staatsangehörige der folgenden Länder und Staatsangehörige anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz haben, sowie Staatenlose unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen auf dem Luftweg in die Republik Aserbaidschan ein- und ausreisen:
- Deutschland;
- Österreich;
- Belgien;
- Tschechische Republik;
- Dänemark;
- Irland;
- Spanien;
- Schweiz;
- Schweden;
- Kanada;
- Luxemburg;
- Malta;
- Niederlande;
- Polen;
- Portugal;
- Serbien;
- Singapur;
- Slowenien;
- Slowakei;
- Griechenland.
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