Gemäß dem Dekret wurde die am 30. März 2022 in Tel Aviv unterzeichnete Vereinbarung genehmigt.
Nach dem Inkrafttreten des in Teil 1 dieses Dekrets festgelegten Abkommens wird die Staatliche Tourismusagentur von Aserbaidschan die Umsetzung seiner Bestimmungen sicherstellen.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Aserbaidschans wird der Regierung des Staates Israel eine Mitteilung über die Umsetzung der internen Verfahren übermitteln, die zur Durchsetzung des Abkommens erforderlich sind.
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