EU-Staaten einigen sich auf Preisdeckel für russisches Öl

  02 Dezember 2022    Gelesen: 538
  EU-Staaten einigen sich auf Preisdeckel für russisches Öl

Ein Ölpreisdeckel soll Unternehmen verbieten, russisches Öl, das über dem festgelegten Preis verkauft wird, zu transportieren oder zu versichern. Nach langen Verhandlungen können sich die EU-Staaten auf eine entsprechende Obergrenze einigen. Kremlchef Putin warnt bereits vor schwerwiegenden Folgen.

Die EU will Russland gemeinsam mit internationalen Partnern dazu zwingen, Erdöl künftig unter Marktpreis an Abnehmer in anderen Staaten zu verkaufen. Eine am Freitag von Regierungsvertretern erzielte Absprache sieht vor, zunächst eine Preisobergrenze von 60 US-Dollar pro Barrel festzulegen, wie mehrere Diplomaten bestätigten. Der Preis von umgerechnet etwa 57 Euro pro 159 Liter würde dann um bis zu 9 Euro unter dem jüngsten Marktpreis für russisches Rohöl der Sorte Urals liegen. Er wird den Plänen zufolge von Montag an gelten.

Um die Preisobergrenze durchzusetzen, soll geregelt werden, dass für russische Ölexporte wichtige Dienstleistungen künftig nur noch dann ungestraft geleistet werden dürfen, wenn der Preis des exportierten Öls die Preisobergrenze nicht überschreitet. Westliche Reedereien könnten mit ihren Schiffen damit weiterhin russisches Öl in Drittstaaten wie Indien transportieren.

Auch soll die Regelung für andere wichtige Dienstleistungen wie Versicherungen, technische Hilfe sowie Finanzierungs- und Vermittlungsdienste gelten. Die Hoffnung ist, dass die Preisobergrenze zu einer Entspannung an den Energiemärkten führt und Drittländer entlastet. Zudem soll damit auch dafür gesorgt werden, dass Russland nicht mehr von Preisanstiegen für Öl profitiert und damit seine Kriegskasse füllen kann.

Um auf Marktentwicklungen reagieren zu können, sehen die Pläne vor, die Preisobergrenze etwa alle zwei Monate zu überprüfen. Sie soll immer um mindestens fünf Prozent unter einem vom der Internationalen Energieagentur (IEA) ermittelten Durchschnittspreis liegen.

Putin: Folgen für den Energiemarkt

Die Preisobergrenze soll das bereits im Juni von der EU beschlossene Öl-Embargo gegen Russland ergänzen. Dieses sieht unter anderem vor, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU zu verbieten. Die Beschränkungen gelten ab dem 5. Dezember für Rohöl und ab dem 5. Februar 2023 für andere Erdölerzeugnisse. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Ungarn.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte vor "schwerwiegenden Folgen" für den Energiemarkt gewarnt, soll der Westen einen Preisdeckel durchsetzen wollen. Eine solche Maßnahme verstoße "gegen die Prinzipien der Handelsbeziehungen" und habe höchstwahrscheinlich schwerwiegende Folgen für den globalen Energiemarkt.

Quelle: ntv.de, mba/dpa


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