Westaserbaidschanische Gemeinschaft richtete einen Brief an den Generaldirektor der UNESCO

  27 März 2023    Gelesen: 455
  Westaserbaidschanische Gemeinschaft richtete einen Brief an den Generaldirektor der UNESCO

Die westaserbaidschanische Gemeinschaft hat einen Brief an UNESCO-Generaldirektorin Audrey Azoulay gesandt.

AzVision teilt mit, dass der von der Führung der Gemeinschaft, Intellektuellen, Kultur- und Kunstschaffenden, Dichtern und Schriftstellern aus Westaserbaidschan unterzeichnete Aufruf Folgendes besagt:

"Zutiefst besorgt über die Zerstörung des aserbaidschanischen Kulturerbes in Armenien und in Wiederholung der früheren Appelle der aserbaidschanischen Öffentlichkeit an die UNESCO bitten wir Sie erneut, eine Untersuchungsmission zur Überwachung des Zustands des aserbaidschanischen Kulturerbes in Armenien zu entsenden.

Unsere 1989 gegründete Organisation befasst sich mit dem Schutz der Rechte von Aserbaidschanern, die aus dem Hoheitsgebiet Armeniens vertrieben wurden.

Aserbaidschaner wurden vollständig aus Armenien vertrieben, wo sie einst die absolute Mehrheit bildeten. Ihr historisches und kulturelles Erbe, einschließlich Moscheen und Friedhöfe, auf dem Gebiet des heutigen Armeniens wurde massiv zerstört.

Die armenische Regierung hat das materielle und immaterielle kulturelle Erbe Aserbaidschans durch ihre direkten Aktionen und Propaganda zur Förderung der ethnischen Diskriminierung von Aserbaidschanern zerstört oder beschädigt. Die Zerstörung geschah vor, während und nach der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan. Nahezu das gesamte aserbaidschanische Kulturerbe in Armenien wurde auf vorgeplante Weise ohne den Einfluss militärischer Operationen zerstört. Mit anderen Worten, die treibende Kraft hinter der Zerstörung des kulturellen Erbes Aserbaidschans war die systematische Rassendiskriminierungspolitik der armenischen Regierung, die darauf abzielte, einen monoethnischen und monokulturellen Raum zu schaffen, und leider sind diese hasserfüllten Ziele Realität geworden.

Zu den von Armenien gegen das kulturelle Erbe Aserbaidschans begangenen Rechtswidrigkeiten gehören die Veruntreuung und Verfälschung von Proben des Kulturerbes. Die Blaue Moschee in der Hauptstadt Jerewan, die einzige erhaltene Moschee Armeniens, wird bewusst als "persische Moschee" falsch dargestellt. Tatsächlich waren die Menschen, die die Moschee bauten und dort jahrhundertelang beteten, Aserbaidschaner, die zu dieser Zeit die absolute Mehrheit in der Stadt bildeten. Darüber hinaus ist die Darstellung einer Moschee als einer ethnischen Gruppe zugehörig gegenüber unserer Religion respektlos, die Gotteshäuser nicht nach ethnischer Zugehörigkeit trennt, sondern alle Menschen vereint, unabhängig von Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit.

Die armenische Regierung löscht dort weiterhin die letzten Spuren der aserbaidschanischen Kultur aus. Das Viertel Tepebaşı in Eriwan ist der einzige Teil des historischen Zentrums der Stadt, der bis heute erhalten geblieben ist. Dieses Viertel bewahrt die historische Erinnerung an Eriwan vom 17. Jahrhundert bis heute. Das historisch von Aserbaidschanern bewohnte Viertel Tepebaşı ist nun von Zerstörung bedroht. Die armenischen Behörden sind dabei, das Viertel vollständig abzureißen.

Armeniens Politik der Diskriminierung und ethnischen Säuberung hat verheerende Auswirkungen auf das immaterielle Kulturerbe Aserbaidschans. Beispielsweise verursachte die von Armenien gegen Aserbaidschaner im Distrikt Goycha durchgeführte ethnische Säuberung der Goyche-Ashiq-Schule, der Hauptstütze der aserbaidschanischen Ashiq-Kunst, die in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen wurde, eine irreparable Wunde UNESCO. Sogar Denkmal und Grab von Ashiq Alasgar, einem prominenten Vertreter der aserbaidschanischen Ashiq-Kunst, wurden von der armenischen Regierung in seiner Heimatstadt Goyche demonstrativ zerstört.

Die Zerstörung und Beschädigung des aserbaidschanischen Kulturerbes durch Armenien verletzt unsere kulturellen Rechte, insbesondere unser Recht, das kulturelle Erbe zu kontaktieren und zu nutzen. Die Verletzung dieses Rechts bedroht die Stabilität, den sozialen Zusammenhalt und die kulturelle Identität und behindert ernsthaft den Dialog, den Frieden und die Versöhnung als Faktor, der die regionale Sicherheit erhöht.

Wir kämpfen für die sichere und würdige Rückkehr der aus Armenien vertriebenen Aserbaidschaner in ihre Heimat in Übereinstimmung mit den in der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannten Rechten und Grundfreiheiten und für die Gewährleistung ihrer kollektiven und individuellen Sicherheit Rechte bei ihrer Rückkehr. Dies verpflichtet Armenien unter anderem dazu, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Wiederherstellung, den Schutz und die Erhaltung des aserbaidschanischen Kulturerbes und Eigentums dort nachzukommen.

Der Schutz des kulturellen Erbes ist nicht nur eine Forderung des humanitären Völkerrechts, sondern auch der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannten Grundrechte. Die Nutzung des kulturellen Erbes ist eines der Schlüsselelemente des Ansatzes für die würdige Rückkehr von Vertriebenen. Kulturelle Rechte, d. h. die menschliche Kreativität in all ihrer Vielfalt und die Bereitstellung von Bedingungen für ihre Verwirklichung, Entwicklung, ihren Zugang, ihre Bewahrung und ihren Schutz, sind integraler Bestandteil unserer Grundrechte.

Armenien ist verpflichtet, dieses Recht vor, während und nach unserer Rückkehr sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die UNESCO um Unterstützung bei der Wiederherstellung und dem Schutz unseres kulturellen Erbes. Die Entsendung einer Untersuchungsmission in dieses Land, um den Zustand des aserbaidschanischen Kulturerbes in diesem Land zu bewerten und zu beurteilen, wie Armenien seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz des Kulturerbes und der kulturellen Rechte nachkommt, wäre ein unschätzbarer Beitrag zur Beseitigung von Schädigung des kulturellen Erbes der gesamten Menschheit und damit der Erzielung eines dauerhaften Friedens.

Unsere Organisation ist bereit, mit der UNESCO bei der Durchführung von Aktivitäten zur Bewertung, Restaurierung, Erhaltung und zum Schutz des aserbaidschanischen Kulturerbes in Armenien zusammenzuarbeiten und die kulturellen Rechte der aus Armenien vertriebenen Aserbaidschaner zur Nutzung ihres Kulturerbes zu gewährleisten."

Es ist zu beachten, dass eine Kopie des Appells an Vaclav Balek, den Vorsitzenden des UN-Menschenrechtsrates, und Aleksandra Khantaki, UN-Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, geschickt wurde.


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