„Dieser Schritt wurde unternommen, um subversive Aktivitäten Armeniens zu verhindern, und die Existenz dieses Punktes steht nicht zur Diskussion. Auch der Internationale Gerichtshof wies mit seiner Entscheidung vom 6. Juli die Klage Armeniens einstimmig zurück und bestätigte damit einmal mehr, dass die Einrichtung eines Kontrollpunkts an der Grenze durch Aserbaidschan eine absolut souveräne und legitime Entscheidung ist“, sagte das Außenministerium.
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