Das Gericht machte zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann, und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018.
Das Bundesverfassungsgericht monierte nach den Worten von Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof insbesondere die Ausgestaltung der im Gesetz festgeschriebenen Überwachungsbefugnisse, wie Reuters berichtet. Die in dem Gesetz von 2008 dem Bundeskriminalamt (BKA) eingeräumten Möglichkeiten zur Ausforschung seien jedoch „im Grundsatz mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar“.
Die Verfassungsrichter kamen damit der Beschwerde einer Gruppe um den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und einer weiteren Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Grünen teilweise nach.
Tags: