BKA-Gesetz zu Terrorbekämpfung teils verfassungswidrig

  20 April 2016    Gelesen: 641
BKA-Gesetz zu Terrorbekämpfung teils verfassungswidrig
Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung ist dem Bundesverfassungsgericht zufolge in weiten Teilen verfassungswidrig. Das Gericht meldete Vorgaben an, damit das Gesetz vorerst weiter angewendet werden kann.
Das Gesetz zur Terrorbekämpfung durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist in weiten Teilen verfassungswidrig, wie die Nachrichtenagentur AFP meldet. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschied.

Das Gericht machte zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann, und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018.

Das Bundesverfassungsgericht monierte nach den Worten von Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof insbesondere die Ausgestaltung der im Gesetz festgeschriebenen Überwachungsbefugnisse, wie Reuters berichtet. Die in dem Gesetz von 2008 dem Bundeskriminalamt (BKA) eingeräumten Möglichkeiten zur Ausforschung seien jedoch „im Grundsatz mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar“.

Die Verfassungsrichter kamen damit der Beschwerde einer Gruppe um den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und einer weiteren Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Grünen teilweise nach.

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